Ihr Know-How macht den Unterschied. Haarverlängerungsstylisten und Beauty Salons gibt es mittlerweile genügend. Wichtig ist es hierbei hervorzustechen und den besseren Service anzubieten. Darum geht es auch uns. Die Schön & Werden Akademie bietet Ihnen die beste Voraussetzungen, um die Nase immer vorn zu haben.
Folgende Haarverlängerungsschulungen bieten wir an:
Schön & Werden Akademie bietet professionelle Tagesschulungen für Haarverlängerungen an. Dabei erlernen Sie die Bonding und Tape Extension Methode in unserem 1-Tagesseminar. Die Schulung wird in folgende 3 Teile gegliedert:
I. Teil
Theoretisches Wissen
Betriebsvorstellung
Grundlagen der Haarverlängerungen und Haarverdichtung
Herkunft der Echthaar Extensions
Haaranalyse und Farbberatung
Pflege
Farbenabgleich
II. Teil
Praxisphase
Einarbeiten am Übungskopf
Techniken der verschieden Haarverlängerungsmethoden
Komplette Haarverlängerung am Modell
Reinigungsschnitt
Fachgerechtes Abteilen der Haare
Anpassungsschnitt
professionelles Entfernen der Haarverlängerung
III. Teil
Preiskalkulation und Marketing
Verkaufsstrategie
Professionelle Preiskalkulationen mit Beispielen
Abwicklung von Bestellungen
Unser Experte
Ömer Aslan
2009 eröffnete Ömer Aslan den Schön & Werden Friseursalon in der Innenstadt von Solingen. Durch hervorragende Leistung und hohe Kundenzufriedenheit wuchs der Bekanntheitsgrad von Schön & Werden über die Grenzen von Solingen hinaus. Das Haut und Haar Friseurfachkunde Buch der europäischen Lehrmittel basiert auf den Schön & Werden Friseursalon von Ömer Aslan.
2021 entschied sich Ömer Aslan einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen und widmet sich nun der Schön & Werden Akademie, um sein Wissen an Friseure weiterzugeben. Bereits während seiner Zeit als Saloninhaber bildete er mehrere Lehrlinge aus und entdeckte sein Talent als Hair Stylist Coach.
“Für die freundliche Unterstützung bei der Erstellung des Buches danken wir besonders: • Salon Schön & Werden, Solingen – insbesondere Ömer Aslan”, Annette Stecker et al. Haut und Haar Friseurfachkunde, 2016, S.2